Was ist ein Hort und wer kann zu uns kommen?
Der Hort ist ein Erziehungs- und Bildungsbereich von einem Haus für Kinder für die schulpflichtigen Kinder, die außerhalb der täglichen Schulzeit eine familienergänzende Betreuung brauchen.
Auftrag des Hortes ist die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern ab der Einschulung. Als Grundlage der pädagogischen Arbeit orientiert sich unser Hort am Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan.
Unser Hort bietet den Kindern, ergänzend zu ihrer Familie und Schule, einen Ort und Rahmen in dem sie sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können.
Der Erziehungsauftrag beinhaltet den Erwerb und die Förderung sozialer Kompetenzen, wie Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Gemeinschaftsfähigkeit, Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen.
In unserer Arbeit beziehen wir alle Lebensbereiche mit ein und orientieren uns an den gegenwärtigen Bedürfnissen der Kinder.
Zu uns dürfen Kinder ab Schuleintritt bis Ende der 4.Klasse kommen.
Wir bieten den Kindern eine Atmosphäre, in der sie sich wohl fühlen.
Wir wollen die Kinder darin unterstützen, dass sie sich mit ihren Stärken und Schwächen gegenseitig annehmen.
Uns ist immer bewusst, dass wir eine Vorbildfunktion für die Kinder haben und dass wir immer verantwortungsvoll damit umgehen.
Unser pädagogisches Konzept
Wir arbeiten nach dem offenen Konzept. Im Hort gibt es keine festen Gruppenräume. Jedoch gehört jedes Kind einer Gruppe mit zugehörigen Ansprechpartner an. Hierdurch bieten wir Kindern kontinuierliche Bezugspersonen, die ihnen Sicherheit und Geborgenheit geben.
Da wir sehr großen Wert darauflegen, dass unsere Angebote die Kinder nicht überfordern und im Gegenzug auch nicht unterfordern, finden die pädagogischen Angebote teilweise in der Stammgruppe und teilweise gruppenübergreifend statt. Im Rahmen des Freispiels und Alltagsgeschehens haben die Kinder die Möglichkeit in einen Austausch mit den anderen Gruppen zu kommen: Sie können sich mit ihren Freunden treffen, mit allen pädagogischen Fachkräften in Kontakt treten und Angebote aller Funktionsräume nutzen.
Auch die pädagogischen Mitarbeiter/-innen arbeiten nicht ausschließlich gruppenorientiert, sondern auch gruppenübergreifend.
Da die Funktions- und Nebenräume von allen Kindern bedürfnisgerecht genutzt werden können, wird dadurch die Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortung, Selbständigkeit und Selbsttätigkeit gefördert. Sie finden sich schnell im ganzen Haus zurecht und lernen viele Spiel- und Lernmöglichkeiten kennen. Ihr Sozialverhalten wird geschult, da sie mit vielen unterschiedlichen Kindern und Erwachsenen in Kontakt kommen.
In den Ferien läuft unser Programm größtenteils gruppenübergreifend. Allerdings sind auch gruppeninterne altersspezifische Angebote möglich.
Unser Team
Die Stärke des Teams ist jedes einzelne Mitglied. Die Stärke jedes Mitglieds ist das Team.
Phil Jakson
Was macht unser Team aus:
Auch wenn alle pädagogischen Kräfte für Eltern und Kinder da sind, haben Familien einen festen Ansprechpartner/-in. Diese Bezugspersonen unterstützen Kinder in den ersten Wochen im Hort, motivieren und helfen bei den Hausaufgaben, sind da, wenn Probleme oder Konflikte entstehen. Auch für Fragen der Eltern zum Alltag, dem Entwicklungsstand des Kindes, zu der Hausaufgabensituation steht das fest eingeteiltes Gruppenpersonal immer zur Verfügung.
Inklusion: Pädagogik der Vielfalt
Jedes Kind ist einzigartig, vielfältig und bringt in unsere Einrichtung eigene Stärken und Schwächen mit ein. Unsere Aufgabe ist es, dass Kinder mit und ohne (Bedrohung von) Behinderung in einer Gruppe gemeinsam spielen, lernen und lachen. Dabei unterstützen wir die Kinder individuell in ihrer eigenen Entwicklung, begleiten und fördern diese. Das Kind steht mit seinen eigenen Stärken und Fähigkeiten im Mittelpunkt und das voneinander Lernen spielt dabei eine große Rolle.
Regelmäßige Entwicklungsgespräche informieren die Eltern über die Entwicklungsschritte ihres Kindes. Dort planen wir gemeinsam notwendige und zusätzliche Unterstützung oder Förderung. Die Zusammenarbeit mit Fachdiensten und gemeinsame Gespräche, sollen die Entwicklung des Kindes positiv begleiten. Dabei stellen wir auch Räumlichkeiten / Zeiten für Fördermaßnahmen zur Verfügung. Wir arbeiten im engen Austausch mit den Fachdiensten.
Übergang von einer Hortgruppe in die nächste
Der Wechsel von einer Hortgruppe in die nächste ist ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der Kinder. Damit dieser Übergang möglichst sicher, vertraut und positiv erlebt wird, gestalten wir ihn bewusst und begleiten die Kinder während des gesamten Jahres.
Bereits im Alltag lernen die Kinder die anderen Gruppenräume sowie die pädagogischen Fachkräfte der jeweiligen Gruppen kennen. Durch gemeinsame Aktivitäten und Begegnungen entstehen frühzeitig Kontakte, sodass die zukünftige Gruppe und deren Mitarbeitende den Kindern bereits vertraut sind.
Ein besonderer Baustein der Übergangsgestaltung ist ein gemeinsamer Nachmittag der aktuellen Erstklässler mit den zukünftigen Erstklässlern. Dabei erleben die Kinder gemeinsam die Hausaufgabenzeit sowie das freie Spiel. Die Erstklässler übernehmen hierbei eine besondere Rolle: Sie geben ihre Erfahrungen weiter, unterstützen die jüngeren Kinder beim Kennenlernen des Hortalltags und bieten Orientierung. Dadurch erleben sie sich nicht mehr als die Jüngsten im Hort, sondern als Kinder, die bereits Wissen und Erfahrungen weitergeben können. Die Übernahme dieser verantwortungsvollen Rolle stärkt ihr Selbstvertrauen und fördert ihr Verantwortungsbewusstsein.
Zum Ende des Hortjahres wird der Wechsel in die neue Gruppe für die Kinder sichtbar und nachvollziehbar gestaltet. Jede Gruppe verfügt über einen eigenen Stammraum sowie ein festes Symbol passend zur Gruppennamen: Erd- Feuer- Wasser- und Luftgeister. Die Kinder wechseln sowohl ihren Garderobenplatz als auch ihren zukünftigen Stammraum entsprechend des jeweiligen Gruppensymbols. Durch dieses visualisierte Vorgehen können die Kinder den Übergang konkret nachvollziehen und sich schrittweise auf ihre neue Gruppenzugehörigkeit einstellen. Die vertrauten Symbole bieten dabei Orientierung und unterstützen die Kinder dabei, den Wechsel als positiven und gut begleiteten Prozess zu erleben.
Durch diese schrittweise und transparente Gestaltung des Übergangs schaffen wir Sicherheit, Orientierung und Vorfreude auf die neue Hortgruppe. Dabei ist es uns wichtig, jedes Kind individuell zu begleiten und den Wechsel als positiven Entwicklungsschritt zu erleben.
Basiskompetenzen der Kinder
Laut dem bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan werden die Basiskompetenzen als grundlegende Fertigkeiten und Persönlichkeitscharakteristika bezeichnet, die das Kind befähigen, mit anderen Kindern und Erwachsenen zu interagieren und sich mit den Gegebenheiten in seiner dinglichen Umwelt auseinander zu setzen.
Dabei wird davon ausgegangen, dass jeder Mensch drei grundlegende psychologische Bedürfnisse hat:
In der Zeit zwischen Einschulung und Pubertät geht es den Schulkindern um folgende spezifische Bedürfnisse und Lebensthemen:
Daraus ergeben sich für den Hortbereich folgende grundlegende und notwendige Kompetenzen:
Erkunden sozialer Strukturen
Im Alter zwischen etwa sieben und zwölf Jahren werden soziale Gesetzmäßigkeiten wichtig: Es geht darum, herauszufinden, welche Regeln im Zusammenleben gelten, wie man sich richtig verhält, wo die Grenzen der körperlichen und seelischen Verletzlichkeit liegen und wie man positiv miteinander umgehet. Kinder suchen nach der Gültigkeit von Normen und Regeln.
Gemeinschaftsgefühl und Teamfähigkeit
Kinder im Grundschulater brauchen für ihr Wohlergehen und für ihre gute Entwicklung die Gesellschaft anderer Kinder. Sie brauchen und suchen autonome Gruppenerfahrungen in kleineren Gruppen, um überhaupt ein Gefühl für die Gemeinschaft entwickeln zu können. In dieser Gemeinschaft inszenieren und erproben sie auch Erfahrungen wie Teamgeist, gegenseitige Unterstützung oder Verlässlichkeit und Durchhaltevermögen. Gleichzeitig lernen sie auch die negativen Aspekte von Gruppenbildung kennen, beispielsweise Ausgrenzung.
Emotionale Kompetenz
Kinder erproben oft unbewusst die Fähigkeit, die Perspektive anderer einzunehmen, indem sie mit Gefühlen und Reaktionen spielen. Auch wenn sie dabei manchmal Grenzen überschreiten, entwickeln sich wichtige Fähigkeiten wie Rücksichtnahme, Mitgefühl, Gerechtigkeitsempfinden, soziale Verantwortung und ein Gefühl für moralische Werte.
Eigenverantwortlichkeit und Initiative
Auf eigene Faust und aus eigener Kraft etwas zu bewirken und zu erreichen, bedeutet Verantwortung zu übernehmen. Kinder in diesem Alter entfalten Selbstständigkeit und Selbstsicherheit, wenn sie Gelegenheit haben, in einem altersgemäßen Rahmen eigenständig handeln zu können.
Konzentrationsfähigkeit
Wenn Kinder selbst etwas machen, ausprobieren, experimentieren, sind sie in der Regel tief in ihre Tätigkeit versunken. Konzentration und Lernen sind in diesem Alter eng mit der Bewegung verbunden.
Widerstandskraft (Resilienz)
Bei eigenständigen Aktivitäten und im Sport ist es unvermeidlich, dass sich ein Kind hin und wieder wehtut. Auch emotionale Verletzungen sind ein Thema in diesem Alter. In beiden Fällen beschäftigen sich Kinder mit der Frage, was man aushalten kann und wann es richtig und notwendig ist, sich Hilfe zu holen. Sie üben Selbstkontrolle und Beherrschung, aber auch Rücksichtnahme und Mitgefühl. Dabei sind die Verletzungen durch Gleichaltrigen für die Kinder erträglicher, als eine Abwertung und Beschämung durch die Erwachsenen. Zudem kommt, dass die Kinder heutzutage in einer Medienwelt aufwachsen, in der manche bereits mit brutalen Szenen oder unangemessenen Umgangsformen konfrontiert werden. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass solche Verhaltensweisen im Umgang miteinander normal seien. Sie erleben nicht, wie sich das verletzendes Verhalten beim Angegriffenen auswirkt. Deshalb ist es eine wichtige Aufgabe von pädagogischen Fachkräften und anderen begleitenden Erwachsenen den Kindern zu vermitteln, dass Auseinandersetzungen zum Leben gehören, dabei aber gilt: Keiner darf dem anderen absichtlich wehtun, weder seelisch, noch körperlich.
Souveränität und Selbstwirksamkeit
Kinder im Grundschulalter möchten sich und den anderen beweisen, dass sie schon „groß“ sind. Das spiegelt sich in vielen ihrer Aktivitäten, mit denen sie sich ins Erwachsenenleben einspielen. Der Wunsch nach Unabhängigkeit und Selbstständigkeit wächst von Jahr zu Jahr. Gleichzeitig erscheint die Erwachsenenwelt aus Sicht der Kinder oft auch beängstigend und unübersichtlich. So ist die Auseinandersetzung mit Ängsten und mit Gefahren ein wichtiges Thema. Risiken zu bewältigen und Ängste zu überwinden stärkt das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, fördert Zuversicht und unterstützt die Entwicklung von Lebensmut.
Unser Team stellt sich zur Aufgabe, durch ein anregendes Lernumfeld und durch Lernangebote dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder anhand der Bildungs- und Erziehungsziele möglichst viele dieser Basiskompetenzen erwerben und weiterentwickeln.
Bildungs- und Erziehungsziele
Weiterentwicklung des Persönlichkeitsbildes
Wir schaffen die Voraussetzung und die Rahmenbedingungen, dass die Kinder ihre personale Kompetenz („persönliches Erfahrungswissen“) entwickeln können.
Die personale Kompetenz erwerben Kinder über die Auseinandersetzung mit Erwachsenen und Gleichaltrigen, die Übernahme von Verantwortung sowie das Vertreten eigener Meinungen.
Dies fördern wir durch:
Soziale Kompetenzen
Durch ein intensives altersübergreifendes Gruppenleben im Alltag schaffen wir die Voraussetzung zum Erwerb der sozialen Kompetenz.
Diese umfasst die Fähigkeit zu einem konstruktiven Miteinander in der Gruppe und im Verhältnis zwischen Mensch und Umwelt.
Dies geschieht bei uns durch:
Lernen wie man lernt
Lernen ist ein aktiver, individueller und sozialer Prozess, bei dem Kinder durch Erfahrungen, Erprobung, Reflexion und Austausch neues Wissen und neue Fähigkeiten erwerben.
In unserem Hort wird dieser Prozess durch anregende Lernumgebungen, Partizipation, Selbsttätigkeit und die begleitende Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte gefördert.
Das passiert durch:
Positive Bewältigung belastender Lebensumstände
Probleme annehmen
Schwierige Situationen gut überstehen
Eigene Bewältigungsstrategien entwickeln
Lernen mit Emotionen bewusst umzugehen
Dies ermöglichen wir durch:
Partizipation – Beteiligung, Teilhabe, Mitwirkung
Die Kinder haben Spaß an der Teilnahme und der Mitgestaltung des Hortalltages
Durch die Beteiligung entwickeln sich Kinder für sich selbst und für die Gemeinschaft
Unsere Aufgabe ist: Mit den Kindern reden, zuhören und dem, was sie sagen, Gewicht geben
Beteiligung basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit
Unter Beteiligung versteht man die Bereiche und Elemente des Hortalltags,
Dies geschieht bei uns durch:
Selbstbestimmung
Mitbestimmung
Mitwirkung
Das Recht der Kinder auf Mitwirkung bezieht sich auf Bereiche, in denen die Kinder zwar ihre Meinung einbringen können, die sich die Erzieher/innen aber zur Entscheidung vorbehalten, wie z.B. An- und Abmeldeformalitäten vorzugeben, Planungen vorzustellen usw.
Pädagogische Schwerpunkte im Hort
Hausaufgabenzeit
Die Kinder haben Spaß am Lernen.
Die Kinder profitieren vom Lernen in der Gemeinschaft und unterstützen sich gegenseitig.
Die Kinder können Aufgabenstellungen selbst bearbeiten.
Die Hausaufgabenbetreuung schafft eine Basis für den schulischen Erfolg und trägt zur verbesserten Chancengleichheit bei.
Grundlegendes und Rahmenbedingungen:
Durchführung der Hausaufgaben und pädagogische Inhalte und Hintergründe:
Nachmittagsangebote
Das Angebot wird situationsorientiert geplant und inhaltlich von den pädagogischen Fachkräften vorbereitet.
Wissensbereiche werden vertieft und erweitert.
Die Kinder haben Spaß an der Mitgestaltung und der Teilnahme.
Das Nachmittagsangebot findet einmal in der Woche von 15.15 – 16.00 Uhr statt.
Die Angebote richten sich nach Interessen der Kinder und werden in einem Monatsplan vorgestellt. Sie werden von den Kindern mitgestaltet. Die Kinder tragen sich selbst in die Liste ein.
Inhaltliche Elemente des Angebots sind:
Ferienprogramm
Das Ferienprogramm bietet den Kindern eine attraktive und abwechslungsreiche Möglichkeit der Freizeitgestaltung während der Schulferien.
Das Ferienprogramm bietet für die Eltern eine ganztägige Betreuungsmöglichkeit für ihre schulpflichtigen Kinder.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an die Kinder, die im Hort angemeldet sind.
Das Ferienprogramm findet statt:
Das vom Team und den Kindern gestaltete Programm wird ca. 3 Wochen vor den jeweiligen Ferien an die Kinder und Eltern herausgegeben. Die Eltern müssen die Kinder für die Angebote rechtzeitig anmelden, damit das Personal planen kann.
Der Schwerpunkt in den Ferienzeiten liegt auf dem Vormittag.
Besondere Aktionen und Angebote in den Ferien sind z.B. Ausflüge mit Bus oder S-Bahn, sowie zeitintensivere Angebote aus verschiedenen Bereichen.
Ausflugsziele sind:
Beispiele für Angebote in der Einrichtung oder im näheren Umfeld sind:
Erziehungspartnerschaft – Eltern beraten, begleiten, unterstützen
Durch eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern schaffen wir die Basis dafür, dass die Kinder sich wohlfühlen.
Die Eltern bekommen Unterstützung bei der Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder, sowie in Übergangssituationen wie dem Übertritt von Kindergarten in den Hort.
Die pädagogische Arbeit ist für die Eltern transparent.
So sieht unsere Zusammenarbeit mit den Eltern aus
Die Informationswände, Elternbriefe, Elternzeitungen und die Homepage unserer Einrichtung werden zur regelmäßigen Information eingesetzt.
Der Elternbeirat der Kinderburg Horizont stellt seine Arbeit vor
Zusätzlich zu den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG): „Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. …, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.“, setzt sich der Elternbeirat der Kinderburg Horizont folgendes zum Ziel:
Durch unser Engagement zusammen mit dem Erzieherteam ein positives Umfeld für alle Kinder in der Kinderburg Horizont zu gestalten.
Wir wollen dies erreichen durch:
Der Elternbeirat trifft sich im Rahmen von Elternbeiratssitzungen und offenen Gesprächsrunden zum Dialog mit dem Erzieherteam und den Eltern. Hierbei können Anregungen und Wünsche geäußert und diskutiert oder Aktionen geplant werden.
Wir haben uns gerne bereit erklärt im Elternbeirat mitzuwirken und unser gestecktes Ziel umzusetzen. Die erfolgreiche Arbeit des Elternbeirates hängt dabei vom konstruktiven Miteinander von uns allen ab.
Unsere Kinder sollen sich gerne an ihre positiven Erfahrungen und gemeinsamen Erlebnisse in der Kinderburg Horizont erinnern.
Der Elternbeirat
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Informationsaustausch,
gemeinsame Reflexion,
gegenseitige Unterstützung,
gute Zusammenarbeit für die bestmögliche Förderung der Kinder.
Zusammenarbeit mit der Schule:
Durch den Informationsaustausch erweitert sich das Bild vom einzelnen Kind und es werden Möglichkeiten zur besseren Unterstützung bei den Hausaugaben geschaffen.
Zusammenarbeit mit Fachdiensten
Kooperation mit Behörden:
Austausch mit anderen pädagogischen Einrichtungen
Feste und Veranstaltungen im Jahreskreislauf
Feste wecken Vorfreude und Spannung
Feste vermitteln Gemeinschaftsgefühl
Feste geben die Möglichkeit für Rituale
Rituale geben unseren Kindern Halt und Orientierung
Feste bringen Farbe ins Leben
Jedes Jahr wird im Team in der Jahresplanung nach neuen Ideen und verschiedenen Möglichkeiten der anstehenden Feste beraten, diskutiert und entschieden.
Herbst
Winter
Frühling
Sommer
Kindeswohlgefährdung- Kinderschutz
Definition von Kindeswohlgefährdung (KWG) nach dem Bundesgerichthof (BGH)
Als Kindeswohlgefährdung gilt bereits seit den 1950er Jahren „eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lasst“ (BGH FamRZ. 1956, S. 350). Gemäß dieser Definition müssen drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sein, damit von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen ist:
Voraussetzung ist also nicht nur die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassen, sondern auch und vor allem die nachhaltig negative Wirkung dieses Verhaltens / Unterlassens, genauer: die körperliche, geistige oder seelische Schädigung des betroffenen Kindes. Erst dann spricht man vom Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung.
SGB § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
In der Beziehung zum Kind muss das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein.
Die Aufgabe des Personals in sozialen Einrichtungen ist es, das Wächteramt auszuführen!
Wahrnehmen erster Anhaltspunkte
Einbeziehen der Leitung
Elterngespräch, ggf. Kind mit einbeziehen
Kollegialer Austausch / Plan für die nächsten Schritte
Einbeziehung einer Fachkraft
Träger informieren
Meldung an das Jugendamt
Verantwortungsgemeinschaft bilden
Der Grundsatz des Personals und des Jungendamtes ist es: „Hilfe zur Selbsthilfe“ UND „Eltern stärken und unterstützen“
UN- Kinderrechtskonvention
Die Kinderrechtskonvention stellt das umfassendste internationale Abkommen zum Schutz der Kinderrechte dar. Sie basiert auf vier Grundprinzipien, die alle Rechte zugrunde liegen, die Kindern in der Konvention zugesichert werden:
Das Recht auf Gleichbehandlung
Die Vorrangstellung des Kindeswohl
Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
Achtung vor der Meinung des Kindes
Die Konvention ist das erste rechtlich bindende Abkommen zum Schutz der Rechte von Kindern. Folglich sind die Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, dazu verpflichtet, sicher zu stellen, dass alle Rechte eingehalten werden, die die Konvention Kindern zuspricht.
Die Konvention umfasst 54 Artikel, die bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Kindern festschreiben.
Die Konvention unterstützt ebenfalls den Schutz und die Förderung der Rechte von Kindern mit speziellen Bedürfnissen, die von Flüchtlingskindern und Kindern aus Minderheitsgruppen.
Die Zusammenfassung der wichtigsten Kinderrechte:
1. Das Recht auf Gleichheit
gilt für jedes Kind. Kinder dürfen nicht diskriminiert oder benachteiligt werden, dies gilt auch für ihre Familien (Art. 2).
2. Das Recht auf Gesundheit
sichert den Kindern ein gesundes Aufwachsen zu. Kinder sollen keine Not leiden, sie sollen gesund leben können und Geborgenheit finden (Art. 24).
3. Das Recht auf Bildung
beschreibt, dass Kinder, ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend, lernen, zur Schule gehen und eine Ausbildung machen dürfen (Art. 28).
4. Das Recht auf Spiel und Freizeit und Ruhe
sichert den Kindern eine selbstbestimmte Freizeit, in der sie spielen, sich erholen oder sich an kulturellen oder künstlerischen Angeboten beteiligen können (Art. 31).
5. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung
sichert den Kindern Mitbestimmung zu, wenn es um sie geht. Sie können sich dazu informieren und ihre Meinung frei äußern. Sie müssen an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden (Art. 12 und 13).
6. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
sichert den Kindern ein Aufwachsen ohne Gewalt zu (Art. 19,32 und 34).
7. Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
soll sicherstellen, dass Kinder im Krieg und auf der Flucht besonderen Schutz und humanitäre Hilfe erfahren müssen (Art. 22 und 38).
8. Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
verpflichtet dazu Kinder vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen (Art. 32 und 34).
9. Das Recht auf elterliche Fürsorge
sichert den Kindern zu bei ihren Eltern zu leben, auch wenn diese getrennt leben. Die Eltern sorgen für das Wohl des Kindes (Art. 9, 10).
10. Das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
sichert den Kindern die aktive Teilnahme am Leben in einer Gesellschaft, durch eine besondere Fürsorge und Förderung, zu (Art. 23)
Brandschutz
Die Kinder werden sicher durch das Erlernen des richtigen Verhaltens im Brandfall.
Sie erwerben Wissen und Kompetenz.
Beispiele aus der Praxis
Qualitätssicherung
Die Anforderungen der Bildung und der Betreuung von Kindern im Krippenalter bis hin zu Schulkindern unterliegen einem fortlaufenden Wandel.
Qualitätsziele werden deshalb regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Folgende Maßnahmen bilden für uns eine verlässliche und stabile Grundlage zur Qualitätssicherung:
Kommunikation über die KIKOM App
Als Unterstützung der Kommunikation zwischen unseren Eltern und uns als Einrichtung dient die KIKOM App.